Standpunkte
Die Kur gestalten
In einer wandelbaren Welt sind die Heilbäder und Kurorte in Hessen ein stabiler Faktor für die Gesundheit. Damit das so bleibt, engagiert sich der Hessische Heilbäderverband auf verschiedenen Ebenen und stellt so die Weichen für das Morgen.
Ambulante Vorsorgeleistungen
- Aus Ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V sollen Ambulante Präventionsleistungen werden. Damit muss keine Grunderkrankung des Patienten vorliegen. Der Maßnahmenkatalog kann breiter aufgefächert und Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen vermieden, das Risiko der Erkrankung verringert oder ihr Auftreten verzögert werden.
- Die Zuzahlung der Krankenkasse zur Ambulanten Präventionsleistung soll Pflichtleistung der Krankenkassen werden und auf mindestens 30 Euro täglich festgeschrieben werden. Ab 2025 soll die Zuzahlung anhand des Lebenshaltungsindexes jährlich angepasst werden.
- Ambulante Präventionsleistungen sollen von der Zuzahlung für Heilmittelverordnungen durch den Patienten befreit werden.
- Ambulante Präventionsleistungen sollen durch die Krankenkassen automatisch genehmigt werden, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr erreicht hat.
- Die Verordnung des Hausarztes soll die alleinige Voraussetzung zur Bewilligung der Ambulanten Präventionsleistung werden. Eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) entfällt.
- Die Aufenthaltsdauer der Ambulanten Präventionsleistung soll auf die Bedürfnisse des Patienten ausgerichtet werden. Die minimale Aufenthaltsdauer von 21 Tagen bleibt bestehen.
Covid-Nachsorge
- Für die Entwicklung und Bereitstellung von Maßnahmen der Nachsorge von durch SARS-CoV-2 direkt und indirekt ausgelösten Erkrankungen sollen den Heilbädern und Kurorten Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
- Das Krankheitsbild Post Covid / Long Covid muss als Indikation für stationäre und ambulante Behandlungen aufgenommen werden, um so Abrechnungsmöglichkeiten für die behandelnden Ärzte und Kliniken zu ermöglichen.
Die Bundesregierung hat den Notfallplan Gas in Gang gesetzt und die Stufe 2 ausgerufen. Verschlechtert sich die Gasversorgung vor dem Hintergrund des Ukraine-Konfliktes weiter, stehen die Thermen der Heilbäder und Kurorte in Hessen erneut vor der Schließung. Alternativ schlägt der Hessische Heilbäderverband eine Öffnung als Wärmezentren vor.
„Wir wollen die Thermen der Heilbäder und Kurorte in Hessen in diesem Herbst und Winter bewusst öffnen und als Wärmezentren einrichten,“ erklärt der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Michael Köhler. „Damit schaffen wir ein Gesundheitsangebot und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit, sich aufzuwärmen. Denn treffen die schlimmsten Befürchtungen ein, werden die privaten Haushalte deutlich an Energie einsparen und die Raum- und Wassertemperaturen drosseln müssen.“
„Die Thermen und Bäder werden so zu Begegnungsräumen mit einer Vielzahl vor Vorteilen,“ erläutert die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes Almut Boller:
- Patienten mit Rheuma, Bewegungseinschränkungen etc. können ihre rehabilitativen Maßnahmen fortsetzen
- Ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger erhalten ihre Bewegungsfähigkeit
- Schulschwimmen und Schwimmkurse für Kinder können fortgesetzt werden
- Ausgleich für „Frustrationen“, die durch die Energieeinsparmaßnahmen entstehen
Die Idee ist durchaus gewagt, dessen sind sich Vorsitzender Michael Köhler und Geschäftsführerin Almut Boller bewusst. Dennoch: Herausfordernde Zeiten brauchen auch ungewöhnliche Lösungsansätze. Schließen die Thermen, müssen sie weiterhin mit Gas versorgt werden, um irreparable Schäden an der technischen Infrastruktur zu vermeiden. Warum dann nicht die wenigen Ressourcen nutzen, um sie verstärkt der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen?
Mit diesem Vorschlag blicken die Heilbäder und Kurorte in Hessen auch auf ihre kommunalen Haushalte. Die Corona-Pandemie hat in den Gesundheitsstandorten tiefe Einschnitte hinterlassen. Während Gäste, Bürgerinnen und Bürger längere Zeit zu Hause bleiben mussten, liefen die Kosten für die Bereitstellung der kurspezifischen Infrastruktur weiter. Heilquellen, Thermen, Bäder, Gradierwerke, Kurparke, Tourist-Informationen und, und, und, wollen bezahlt werden. Die Öffnung der Thermen als Wärmezentren würde helfen, nicht noch ein weiteres Loch in die städtischen Finanzen zu reißen.
„Zwar scheinen der Herbst und der Winter weit zu sein. Wenn aber die Idee der Wärmezentren eine Chance auf Umsetzung haben soll, müssen wir sie jetzt diskutieren,“ freut sich Vorsitzender Köhler auf die Gespräche mit der Hessischen Landesregierung.
Die Voraussetzungen für ein stabiles Kur- und Bäderwesen werden auch durch die Gesetzgebung auf Bundesebene geschaffen. Gemeinsam mit seinen Partnern aus ganz Deutschland hat der Hessische Heilbäderverband Forderungen formuliert, die dazu beitragen, das Kur- und Bäderwesen zu sichern. Es besteht Handlungsbedarf!
Aktuell:
Thermen und Bäder von Gaswarnstufe 3 ausnehmen
1. Wohnortferne Maßnahmen auch in das Präventionsgesetz aufnehmen
2. Reha- und Behandlungszentren als systemrelevanten Teil des Gesundheitssystems anerkennen
3. Das Prinzip Rehabilitation und Prävention vor Pflege muss konsequent umgesetzt werden
4. Vorsorge- und Reha-Kliniken zur ambulanten ärztlichen und fachärztlichen Versorgung zulassen
5. Verweis in § 40 Abs. 2 auf § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB IX zum Wunsch- und Wahlrecht streichen
6. Zugangsmöglichkeiten zu Ambulanten Vorsorgeleistungen erleichtern
7. Vorsteuerabzug der Heilbäder und Kurorte für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen
bestätigen
8. Finanzierung und Innovationsfähigkeit des innerdeutschen Tourismus durch eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuer stärken
9. Physiotherapeutische Ausbildung aufwerten
10. Lehrstühle an Universitäten für Balneologie einrichten, Forschung zu Natürlichen Heilmitteln verstärken
11. Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen durch Digitalisierung der staatlich anerkannten 350 Heilbäder & Kurorte in Deutschland
12. Nationale Tourismusstrategie fortsetzen, Heilbäder und Kurorte mit eigenem Kapitel würdigen
13. Anschluss an Kampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen durch
Einbeziehung des Deutschen Heilbäderverbandes ermöglichen