„Die Heilbäder und Kurorte in Hessen sind unverzichtbarer Teil des Gesundheitswesens“, macht Bürgermeister Michael Köhler, Vorsitzender des Hessischen Heilbäder-verbandes deutlich. „Die Anerkennung der Ambulanten Vorsorgeleistungen von der Kann- in eine Pflichtleistung kann nur ein erster Schritt gewesen sein, um Prävention und Rehabilitation in anerkannten Kurorten für die Bürgerinnen und Bürger sicher zu stellen. Die politischen Rahmenbedingungen müssen jetzt für die Zukunft gestaltet werden.
Aus Sicht des Hessischen Heilbäderverbandes müssen deshalb wohnortferne Maßnahmen im beruflichen und Freizeitbereich in das Leistungsspektrum des Präventionsgesetzes aufgenommen werden. Auch die Kompetenz der Heilbäder und Kurorte in den Bereichen Vorsorge und Reha muss finanziell abgesichert und auf hohem qualitativem Niveau weiterentwickelt werden. Weiterhin muss die Digitalisierung der Heilbäder und Kurorte mit ihren Besonderheiten angeschoben und ausgebaut werden. Gerade das ist ein dringendes und bundesweites Projekt, das schnell, unkompliziert und vor allem alle Heilbäder vernetzend, gelöst werden muss.
Die Liste setzt sich mit steuerlichen Fragen, die gerade in letzter Zeit dazu geführt haben, dass die Kosten zum Beispiel für den Betrieb eines Kurparks extrem angestiegen sind.
Mehr eine organisatorische - für den ländlichen Raum aber eine sehr dringliche - Frage ist, ob auch Vorsorge- und Reha-Kliniken zukünftig zur ambulanten ärztlichen und fachärztlichen Versorgung zugelassen werden. Damit könnte die medizinische Versorgung deutlich gestärkt werden.
„Die Heilbäder und Kurorte in Hessen können und wollen einen Beitrag zur Volksgesundheit leisten,“ erklärt Köhler. „Dafür benötigen sie jedoch einen politischen Rahmen, der ihnen Handlungsspielräume ermöglicht.“
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