Die Kassen sind leer, das Aufgabenbuch ist voll: Die Heilbäder und Kurorte in Hessen stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Krankenhausreform, Investitionen und die Unterhaltung der kurörtlichen Infrastruktur fordern die prädikatisierten Orte heraus, deren gesamtgesellschaftliche Aufgabe die Gesunderhaltung der Menschen ist. Deshalb soll die Bäderzuweisung für die Heilbäder und Kurorte in Hessen von 13 auf 18 Millionen Euro steigen.
Sicher, die Welt ist wieder in Bewegung, Corona hat den Schrecken verloren und die Inflationsrate ist erträglich. Aber die kommunalen Haushalte haben dem Druck der Krisen nicht standgehalten und sind in einer Schieflage, macht der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Ralf Gutheil deutlich. Dazu tragen auch eine Vielzahl von Aufgaben bei, die durch Bund und Land an die Kommune übertragen wird. Das erschwert den Unterhalt der kurörtlichen Infrastruktur und macht an vielen Stellen dringend benötigte Investitionen unmöglich.
Damit die Heilbäder und Kurorte in Hessen ihre Aufgaben erfüllen können, werden sie vom Land Hessen unterstützt. Die Bäderzuweisung ist die prädikatisierten Orte ein unverzichtbares Finanzierungsinstrument, mit dem die hohen Investitionen in die vorgeschriebene Infrastruktur zumindest anteilig ausgeglichen werden können.
Wir sind dankbar für die Förderung durch das Land Hessen, betont der Vorsitzende der Hessischen Bäderfamilie. Aber die Aufwendungen für die kurörtliche Infrastruktur stehen in keinem Verhältnis mehr zu dem Betrag, den die Heilbäder und Kurorte erhalten. Um auch weiterhin wettbewerbsfähig zu sein, bedarf es der Anpassung der Bäderzuweisung von derzeit 13 auf 18 Millionen. Und es bedarf der Dynamisierung der Bäderzuweisung, damit die jährlich steigenden Kosten aufgefangen werden können.
Gesundheit ist den Menschen höchstes Gut, macht die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes Almut Boller deutlich. Jeder Cent der in die Heilbäder und Kurorte in Hessen investiert wird, ist deshalb eine Investition in den Menschen. Jeder Euro, der die Bäderzentren und die präventiven Gesundheitsangebote fließt, vervierfacht sich und entlastet so die Gesundheitskassen.
Deshalb fordert die Hessische Bäderfamilie auch, dass Kur & Tourismus für die hochprädikatisierten Heilbäder und Kurorte zur Pflichtaufgabe wird. „Es kann nicht sein, dass eine solche gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit ihren bildungs- und gesundheitspolitischen Aspekten sowie Versorgungsaufgaben nicht besser geschützt wird,“ macht Vorsitzender Gutheil deutlich. Als Kommen sind wir dafür verantwortlich, die Infrastruktur sicherzustellen und gemeinsam mit unseren Partnern die Märkte zu sichern. Das können wir nur, wenn wir unsere Orte modern und lebendig gestalten können.
Die Heilbäder und Kurorte in Hessen sind die Zentren für Prävention und Rehabilitation und tragen systemrelevante und unverzichtbare Leistungen für die gesamte Gesundheitswirtschaft. Sie beheimaten über 90 Prozent der in Hessen ansässigen Reha-Kliniken. Von der medizinisch-therapeutischen Kompetenz und den kurspezifischen Einrichtungen profitieren Gäste und in einem besonderen Maße die Bürgerinnen und Bürger. Auch weil in den Heilbädern und Kurorten 40.000 Menschen in der Gesundheitswirtschaft und nochmals mehrere 10.000 Menschen im Tourismus einen Arbeitsplatz finden.
Am „Bäderpfennig“, dessen Verteilerschlüssel besonders einwohnerschwache Orte fördert, partizipieren 26 der 30 Heilbäder und Kurorte. Er macht die Vorhaltung und Pflege der kurspezifischen Infrastruktur möglich und soll gleichsam Steuernachteile auffangen, da in den prädikatisierten Orten aufgrund der Vorgaben Gewerbe nur eingeschränkt angesiedelt werden kann.