Die Begriffsbestimmungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte, Heilbrunnenbetriebe sowie Heilquellen befassen sich
- mit dem Stellenwert der Heilbäder und Kurorte in Medizin und Gesellschaft
- mit den Anforderungen an die Heilbäder und Kurorte und der Sicherstellung der Qualität
Die Begriffsbestimmungen sind
- wissenschaftlich fundiert in einen stetigen Aktualisierungsprozess eingebunden
Die Begriffsbestimmungen, die der Deutsche Heilbäderverband e. V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tourismusverband e. V. erarbeitet, stehen den Mitgliedern des Hessischen Heilbäderverbands kostenfrei zur Verfügung und können angefordert werden beim
Deutschen Heilbäderverband e.V.
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
info@dhv-berlin.de
Telefon: +49 30 246 369 20
oder direkt über folgendes Formular: Anfrageformular Begriffsbestimmungen