© Heiko Rhode

Begriffsbestimmungen

Grundlagenwerk

Die Begriffsbestimmungen sichern die Qualitätsnormen und stehen für die hohen Qualitätsstandards der Heilbäder und Kurorte in Deutschland und natürlich auch in Hessen.

Die Begriffsbestimmungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte, Heilbrunnenbetriebe sowie Heilquellen befassen sich

  • mit dem Stellenwert der Heilbäder und Kurorte in Medizin und Gesellschaft
  • mit den Anforderungen an die Heilbäder und Kurorte und der Sicherstellung der Qualität

Die Begriffsbestimmungen sind

  • wissenschaftlich fundiert in einen stetigen Aktualisierungsprozess eingebunden

Die Begriffsbestimmungen, die der Deutsche Heilbäderverband e. V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tourismusverband e. V. erarbeitet, stehen den Mitgliedern des Hessischen Heilbäderverbands kostenfrei zur Verfügung und können angefordert werden beim

Deutschen Heilbäderverband e.V.
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
info@dhv-berlin.de
Telefon: +49 30 246 369 20

oder direkt über folgendes Formular: Anfrageformular Begriffsbestimmungen

Wir sind die Kur.