Ambulante Vorsorgeleistungen

Kompaktes Vorsorgepaket

Ambulante Vorsorgeleistungen verbinden medizinische Leistungen mit den Natürlichen Heilmitteln und Heilverfahren der Heilbäder und Kurorte in Hessen. Das Ziel ist gesetzt. Es geht um Ihre Gesundheit.

Ambulante Vorsorgeleistungen dienen dazu Körper und Geist zu stärken, um körperliche oder psychische Krisen zu verhindern. Sie sind eine Hilfe zur Selbsthilfe, denn es sind 21 Tage Zeit, um sich neue Angewohnheiten anzutrainieren und in ein neues Leben zu starten. Gerade deshalb ist es so wichtig, sich aus dem Umfeld und dem alles verzerrenden Alltag herauszulösen. 

Ambulante Vorsorgeleistungen sind Leistungen der Krankenkassen, die nur in den anerkannten Heilbädern und Kurorten in Deutschland durchgeführt werden können. Die medizinisch-therapeutische Ausrichtung der prädikasierten Orte und die herausragende Infrastruktur sind wichtige Bausteine für den Erfolg der Maßnahmen. Das kompakte Vorsorgepaket gehört zum Pflichtprogramm der Krankenkassen. Sie übernehmen die Kosten für den Badearzt sowie die therapeutichen Anwendungen zu 90 Prozent. Darüber hinaus können sie den Aufenthalt im Heilbad oder Kurort mit bis zu 16 Euro am Tag unterstützen, müssen sie aber nicht.

 

 

 

Der Weg zur Ambulanten Vorsorgeleistung

Bescheinigung des Arztes

Der Patient besucht den Hausarzt und bespricht mit ihm die Situation. Wenn es keine weiteren Behandlungsmöglichkeiten vor Ort für die Indikationen gibt, kann der Hausarzt auf der Grundlage des § 23 Abs. 2 SGB V die medizinische Notwendigkeit einer Ambulanten Vorsorgemaßnahme bescheinigen.

 

 

Antragstellung

Der Hausarzt unterstützt bei der Wahl des Kurortes und beim Ausfüllen des Antrages (Formblatt 25 - Anregung einer Ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs.2 SGB V).

 

Wichtig: Der Versicherte hat ein Wunsch- & Wahlrecht für die Auswahl des Kurortes.

 

Anschließend wird der Antrag mit der Bitte um Genehmigung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht.

 

 

 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wird der Antrag genehmigt, erhält der Patient Unterlagen mit den Kosten-Übernahmebescheinigungen.

 

 

 

Wird der Antrag abgelehnt, spricht der Patient erneut mit dem Arzt und legt innerhalb

von 4 Wochen Widerspruch ein.

 

Planung des Aufenthalts